Gerade in Zeiten wie diesen sollte man für seine Liebsten kein Risiko eingehen. Mit einer Risikolebensversicherung kannst Du jetzt deinen Partner und Familie absichern. (Werbung)
Die weltweite Verbreitung von Covid-19 hat unser aller Leben verändert. Die Hygieneregeln haben sich in unserem Kopf verankert aber dennoch hat jeder von uns oft ein ungutes Gefühl wie es mit der Zukunft aussieht. Vor allem die Angst vor einer möglichen Ansteckung und den Risiken einer Infektion sind im Alltag vorhanden. Umso wichtiger ist es jetzt für den Ernstfall gerüstet zu sein und sich und seinen Liebsten finanziell abzusichern. Daher ist man(n) mit einer Risikolebensversicherung auch in Corona Zeiten gut aufgestellt.
GESCHÜTZT IM ERNSTFALL
Ein Todesfall in der Familie ist für den Partner und Familie schon sehr belastend. Dazu kommt, dass die wenigsten Familien auf ein großes Vermögen zurückgreifen können. In diesem Fall ist eine Risikolebensversicherung für viele eine wichtige Absicherung. Selbst unverheiratete Paare sollten über eine Risiko LV nachdenken, da ihnen nach dem Tod des Partners per Gesetz keine Witwen- oder Witwerrente zusteht.
„Nicht jeder lebt bis ins hohe Alter: Unfälle oder schwere Krankheiten verhindern das oft. Laut Statistischem Bundesamt waren rund 15 Prozent der Menschen, die 2017 starben, jünger als 65 Jahre. Damit Deine Hinterbliebenen schlimmstenfalls nicht mittellos dastehen, kann man eine Risikolebensversicherung abschließen.“
RISIKOLEBENSVERSICHERUNG AUF EINEN BLICK
Eine Risikolebensversicherung ist eine Individualversicherung, die im Fall des Todes der versicherten Person eine vereinbarte Summe an diejenigen Personen auszahlt, die im Vertrag als Begünstigte genannt sind – zum Beispiel Deine Familie. Es handelt sich also um eine (reine) Versicherung für den Todesfall. Oft wird sie deshalb auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet. Denn sie soll Deine Familie vor den finanziellen Folgen des Todes schützen. Als so genannten Bezugsberechtigten kannst Du aber auch jede beliebige andere Person benennen.
Dabei ist zu beachten, dass bei einer Risikolebensversicherung grundsätzlich nur dann eine Leistung fällig und die Versicherungssumme gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall, also der Tod, während der Laufzeit der Versicherung eintritt. Wenn Du eine Risikolebensversicherung abschließt, zahlst Du damit Deine Beiträge für das Versprechen des Lebensversicherers, dass er im Versicherungsfall – und nur dann – die vereinbarte Leistung erbringt und den von Dir bestimmten Personen die Versicherungssumme auszahlt. Daher sind die Beiträge für diesen Typ von Lebensversicherung deutlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung. Wenn Du als Versicherungsnehmer den Vertrag auf das Leben eines anderen abschließt, sind also die versicherte Person und der Versicherungsnehmer nicht identisch, so muss unter bestimmten Voraussetzungen die versicherte Person vor dem Vertragsabschluss schriftlich zustimmen, damit der Vertrag wirksam wird.
So die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
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