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STOLPERSTEINE GEGEN DAS VERGESSEN



Duisburg

Am Mittwoch, den 12. Sept. 2018 werden erstmals in NRW an einem einzigen Tag vier Stolpersteine zur Erinnerung an verfolgte männliche Homosexuelle verlegt. Die Duisburg Männer wurden alle von der Gestapo verfolgt, verhaftet, unter Druck verhört und gaben in den Verhören die Namen weiterer Männer preis, gegen die die Gestapo dann ebenfalls vorging. Es kam in einer Vielzahl von Fällen zu Anklagen wegen Verstoßes gegen §175.

HOHER VERFOLGUNGSDRUCK GEGEN HOMOSEXUELLE IN DUISBURG DURCH DIE GESTAPO

Die Initiative für die Stolpersteine, Forschung und Berichte zu den Lebenswegen der Duisburger Ledermann, Friederich und Braumann sowie Zgorzelski stammen von Jürgen Wenke, Dipl.-Psychologe, Bochum – im Falle von Ledermann mit Unterstützung und Förderung durch dessen Großnichte, Frau Beaufays-Kleiner. Maßgebliche Unterstützung leisteten in allen Fällen das Dezernat des Oberbürgermeisters, Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Stadt Duisburg und das Zentrum für Erinnerungskultur, Menschenrechte und Demokratie der Stadt Duisburg sowie das Duisburger Stadtarchiv. Außerdem zahlreiche weitere Archive und engagierte Personen. Die Patenschaften für die 4 Stolpersteine in Duisburg haben übernommen - und damit die Verlegung der Stolpersteine möglich gemacht: Herr Michael Kleine-Möllhoff, Mitglied der Bezirksvertretung Duisburg-Süd (Ledermann), Frau Bärbel Bas, Bundestagsabgeordnete aus Duisburg (Friederich und Zgorzelski) sowie der gemeinnützige Verein DUGay e.V. (Braumann). Die Organisation der Stolpersteinverlegungen hat dankenswerter Weise der Jugendring Duisburg e.V. übernommen.

ZU DEN DUISBURGERN


Paul Friedrich, September 1936, 26 Jahre

Der Hausierer und spätere Angestellte Paul Friederich (1909- 20. März 1945) gestand in den Gestapo-Verhören 1936 eine Vielzahl von sexuellen Kontakten zu Männern, unter anderem eine einmalige gemeinsame Onanie mit dem Buchhalter und ehemaligen Bankbeamten Walter Braumann (1897-1973). Dieser sexuelle Kontakt zwischen beiden lag mehrere Jahre zurück. Braumann gestand in den Verhören bei der Gestapo eine Vielzahl von sexuellen Kontakten zu weiteren Männern. Paul Friederich wurde als nicht schuldfähig eingestuft, das erste Strafverfahren im Jahr 1936 gegen ihn wurde eingestellt. Jedoch wurde er 1943 bei einem zweiten Gerichtsverfahren mittels §175 verurteilt zur Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt. Von der Anstalt in Düren wurde er in die Anstalt Brauweiler bei Köln gebracht. Dort wurde er mit einer Gruppe von „40 geisteskranken Verbrechern“ (so die Aufzeichnungen) im September 1944 in das KZ Mauthausen/Österreich deportiert, wo er als „Sicherungsverwahrter“ kurz vor Ende des Krieges im März 1945 ermordet wurde. Der Antrag der Schwestern von P. Friederich, ihn als Verfolgten des Nationalsozialismus anzuerkennen und der Antrag auf Entschädigung wurden in der BRD vom Wiedergutmachungsamt in Duisburg abgelehnt. Er sei ja ausschließlich auf Grund seiner „unnatürlichen Veranlagung“ verurteilt worden.


Alfred Ledermann, Februar 1942, 20 Jahre

Der minderjährige, 20 Jahre alte Arbeiter Alfred Ledermann (1921-1942) wurde als „asozial und homosexuell“ bezeichnet und nach 2 Gefängnisstrafen wegen §175 in das KZ Sachsenhausen deportiert, wo er bei einer gezielten Mordaktion gegen Homosexuelle im Klinkerwerk im Sommer 1942 ermordet wurde. Der in Düsseldorf lebende und im selben Verfahren wie Ledermann verurteilte Händler und Silberschmied Wilhelm Zitschka stimmte einer sogenannten „freiwilligen“ Kastration zu in der Hoffnung, nach der Haftstrafe nicht in ein KZ deportiert zu werden. Er entkam auf diese Weise der KZ-Einweisung und damit dem befürchteten Tod. Z. überlebte die NS-Zeit. Eine Entschädigung erhielt er nicht. Für ihn soll es zu einem späteren Zeitpunkt einen Stolperstein in Düsseldorf geben.

Der bei Krupp in Duisburg-Rheinhausen arbeitende Schmelzer August Zgorzelski (1904 bis 1944) wurde gemeinsam mit dem in Viersen lebenden Färber Heinrich Kamps (1902-1943) im August 1941vor dem Duisburger Landgericht angeklagt und zu Gefängnishaft verurteilt u.a. wegen eines gemeinschaftlichen sexuellen Kontaktes. Beide galten wegen anderer homosexueller Kontakte bereits als vorbestraft. Zuvor hatte das „Erbgesundheitsgericht Bochum“ Zgrozelski im Jahr 1939 für „angeboren schwachsinnig“ erklärt – während er im Bochumer Gefängnis die erste Strafe nach §175 verbüßte - und ihn zur zwangsweisen Unfruchtbarmachung zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verurteilt. Sowohl Kamps als auch Zgorzelski wurden nach voller Verbüßung der verhängten Haftstrafen von der Polizei in Vorbeugehaft genommen, nach Buchenwald deportiert und dort ermordet. Ein Stolperstein für den Viersener Heinrich Kamps soll zu einem späteren Zeitpunkt an dessen letzten freiwilligen Wohnort in Viersen verlegt werden.

Walter Braumann (1897-1973) wurde 1936 zeitgleich mit Paul Friederich – aber in einem getrennten Verfahren - zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 3 Monaten verurteilt. Er fand „Milde“ vor den Richtern. Nach der Haftverbüßung wurde er entlassen und fand mit Hilfe seiner angesehenen Kaufmannsfamilie (Die Familie betrieb eine Holzschuh- und Galoschenfabrik in Duisburg.) eine neue Arbeitsstelle und überlebte die NS-Zeit. Bei einem Entnazifizierungsverfahren, (er wurde als unbelastet eingestuft) in der Nachkriegszeit verschwieg er, dass er verfolgt worden war. Denn er galt in der BRD weiterhin als rechtmäßig verurteilter Straftäter. Er starb im Alter von 76 Jahren – eine Entschädigung für das erlittene Unrecht erhielt er nicht.

ORT & UHRZEIT

15.00 Uhr Paul Friederich Rahmer Str. 22, 47249 Duisburg

15.45 Uhr Alfred Ledermann Kurt-Heintze-Str. 1, 47279 Duisburg

16.30 Uhr August Zgorzelski ehemalige Obermauerstr. 81, jetzt Fußweg Rabbiner-Neumark-Weg in Höhe

Einmündung Junkernstraße, 47051 Duisburg

17.05 Uhr Walter Braumann, Düsseldorfer Str. 95, heute Gehweg und Grünfläche, 47051 Duisburg

 

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GLEICHLAUT Magazin - Issue August 2018

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